Landrätin/Landrat
Über uns
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt in Mecklenburg-Vorpommern und ist als touristisch geprägte Region bekannt; mit zahlreichen Seen -so dem größten Binnensee Deutschlands, der Müritz- sowie Wäldern und naturbelassenen Landschaften. Dank der zentralen Lage des Landkreises und der guten Infrastruktur sind die Hauptstadt Berlin, die Hansestadt Hamburg und die Ostseeküste sehr gut zu erreichen.
Beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist auf Grund des Ablaufes der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers die Stelle
der Landrätin/ des Landrates (w/m/d)
zum 13. Oktober 2025 zu besetzen.
Mit einer Fläche von fast fünftausend Quadratkilometern ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit Abstand der größte Landkreis Deutschlands mit etwas mehr als 258.000 Einwohnern. Der Hauptsitz der Kreisverwaltung befindet sich in Neubrandenburg.
Die Landrätin/ der Landrat ist gesetzliche Vertreterin/ gesetzlicher Vertreter des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Sie oder er leitet die Verwaltung und ist für die sachgerechte Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen/ Bürger des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wählen die Landrätin/ den Landrat in direkter Wahl am 11. Mai 2025 für die Dauer von 7 Jahren. Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/ kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am 25. Mai 2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/ Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Wählbar zur Landrätin/ zum Landrat ist, wer am Tag der Wahl
- nach § 6 Abs. 2 LKWG M-V nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- die Voraussetzungen zur Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Zeit erfüllt
(§ 66 Abs. 2 LKWG M-V).
Alle Personen, die sich bewerben und am 15. Januar 1990 das 18. Lebensjahr bereits vollendet hatten, haben schriftlich zu erklären, ob sie eine Tätigkeit für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik ausgeübt haben. Es steht ihnen frei, eine Begründung dazu abzugeben (§ 66 Abs. 1 Satz 2 LKWG M-V).
Für die Dauer der Amtszeit als Landrätin/ Landrat erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach dem Besoldungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V) in Verbindung mit der jeweils geltenden Kommunalbesoldungslandesverordnung (KomBesLVO M-V). Derzeit erfolgt die Besoldung in der Besoldungsgruppe B 7. Daneben wird gemäß der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Weitere Hinweise
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen sowie den vollständig ausgefüllten Wahlvorschlag gemäß amtlicher Bekanntmachung vom 08. November 2024 senden Sie bitte bis zum
10. Februar 2025 entweder über das Karriereportal des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte oder per E-Mail an
bewerbung@lk-seenplatte.de. Bewerbungen in Papierform sind an das Amt für Personal / Organisation / Bürgerservice des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, z. Hd. Herrn Hagen Kassanke, Postfach 110264, 17042 Neubrandenburg zu senden.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass örtlichen politischen Parteien und/ oder Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und/ oder Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/ oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die ordnungsgemäß eingereichte Bewerbung keinen Einfluss.
Unabhängig von der Bewerbung auf diese Stellenausschreibung ist zur Teilnahme an der Wahl zur Landrätin/ zum Landrat die Einreichung eines Wahlvorschlags als Einzelbewerberin/ Einzelbewerber oder durch eine Partei im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes bzw. durch einer Wählergruppe gemäß § 15 LKWG M-V zwingend erforderlich.
Die Wahlvorschläge sind gem. § 62 Abs. 4 LKWG M-V bis zum
25. Februar 2025 bis 16:00 Uhr bei der Kreiswahlleitung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte; Platanenstraße 43; 17033 Neubrandenburg einzureichen (
Ausschlussfrist).
Die Einzelheiten zum Verfahren zur Einreichung von Wahlvorschlägen ergeben sich aus der öffentlichen Bekanntmachung „1. Änderung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Landrätin oder des Landrates im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“, die im Internet unter
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de veröffentlicht ist.
Alle für die Bewerbung und für den einzureichenden Wahlvorschlag notwendigen Unterlagen (
amtliche Formblätter) werden auf Anforderung kostenfrei von der Kreiswahlleitung zur Verfügung gestellt. Neben der Veröffentlichung der Formblätter im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern sind die Formblätter zusätzlich auch im Internet unter der Adresse
www.wahlen.m-v.de und auf der Internetseite des Landkreises
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de veröffentlicht.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nicht erstattet.
Martin Borchert
Kreiswahlleiter